Anerkennungen

Die AÜK (Akkreditierte Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe) ist ein System zur Überwachung und Qualitätssicherung bei hoheitlichen Fahrzeuguntersuchungen. Damit eine Werkstatt hierfür anerkannt wird, müssen gesetzlich festgelegte Anforderungen erfüllt und regelmäßig nachgewiesen werden.

Anerkennungen im Rahmen der akkreditierten Überprüfungen im Kraftfahrzeuggewerbe (AÜK) sind: 

  • AU-Werkstatt
  • AUK-Werkstatt
  • SP-Werkstatt
  • GAP/GSP-Werkstatt

 

Für alle Anerkennungen müssen bestimmte Dokumente und Formblätter vorgelegt werden. Diese unterscheiden sich je nach Art der Anerkennung. 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an unsere systemverantwortliche Leiterin der Region.

Ihr Kontakt zu uns

Monika Feichtinger
Verwaltung Hoheitliche Aufgaben